Bereits vor einem Jahr haben wir die Präsidentin des Rechnungshofes Berlin auf die unseres Erachtens „Vergeudung“ von Steuergeldern iS TrippleB aufmerksam gemacht.
Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin
PAS-01.06.06-1/2019
Sehr geehrter Herr Spenner,
ich danke Ihnen für Ihr weiteres, per E-Mail übermitteltes Schreiben vom 20. Mai 2019. Ich habe auch dieses an das fachlich zuständige Prüfungsgebiet meines Hauses weitergeleitet.
Auf Ihre Nachfrage zum weiteren Verfahren – auch hinsichtlich Ihres Schreibens vom 1. Oktober 2018 – darf ich Folgendes anmerken:
Alle Personen, die dem Rechnungshof Hinweise auf ein eventuell nicht ordnungsgemäßes oder unwirtschaftliches Verwaltungshandeln zukommen lassen, können sicher sein, dass der Rechnungshof ihre Prüfungsanregungen und Hinweise ernst nimmt und diese nach seinem Ermessen in die Prüfungstätigkeit einbezieht.
Den verständlichen Wunsch vieler Einsenderinnen und Einsender, über die Konsequenzen ihrer Hinweise informiert zu werden, kann der Rechnungshof nur selten erfüllen:
Die Adressaten der Prüfungsergebnisse sind nach den gesetzlichen Vorschriften nur die geprüften Stellen sowie in bestimmten Fällen das Abgeordnetenhaus von Berlin. Deshalb kann der Rechnungshof die Einsendenden über seine Erkenntnisse selbst dann nicht informieren, wenn deren Hinweise wesentlich zu einer Prüfung beigetragen haben. Nur einen relativ geringen Teil seiner Prüfungsergebnisse veröffentlicht der Rechnungshof in seinem allgemein zugänglichen Jahresbericht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ausserfeld
Rechnungshof von Berlin
– PA S –
Alt-Moabit 101 c/d
10559 Berlin
Tel. +49 30 886 13 303
Fax +49 30 886 13 120
Mail: SAusserfeld@rh.berlin.de
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)
Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin
PAS-01.06.06-1/2018
Sehr geehrter Herr Spenner,
ich danke Ihnen für Ihr per E-Mail übermitteltes Schreiben vom 1. Oktober 2018.
Der Rechnungshof von Berlin nimmt gerne Hinweise auf ein eventuell nicht ordnungsgemäßes oder unwirtschaftliches Handeln der Berliner Verwaltung entgegen. Denn sie können dazu beitragen, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Vorsorglich merke ich aber an, dass der Rechnungshof nicht in die eigenverantwortliche Tätigkeit der Berliner Verwaltung eingreifen kann.
Ich habe Ihr Schreiben an das fachlich zuständige Prüfungsgebiet meines Hauses weitergeleitet. Dort wird entschieden, inwieweit Ihrem Hinweis im Rahmen der Prüfungstätigkeit nachgegangen werden kann.
Die in einem eventuellen Prüfungsverfahren gewonnenen Erkenntnisse teilt der Rechnungshof von Berlin gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen nur den geprüften Stellen und – wenn sie von besonderer Bedeutung sind – dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit. Eine Unterrichtung anderer Institutionen oder einzelner Personen ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich Ihnen keine inhaltliche Antwort zu Ihrem Schreiben zukommen lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ausserfeld
Rechnungshof von Berlin
– PA S –
Alt-Moabit 101 c/d
10559 Berlin
Tel. +49 30 886 13 303
Fax +49 30 886 13 120
Mail: SAusserfeld@rh.berlin.de
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)
Sehr geehrte Frau Präsidentin Ausserfeld!
Wie ist es möglich, dass es im „Belieben“ eines einzelnen „Grünen“, dem Bezirksbaustadtrat F-K liegt, dass er mit „Steuergeldern“ weiterhin Maßnahmen finanziert, die m.E. nichts mit der Maßnahme „Berliner Begegnungzone Bergmannstraße“ zu tun haben, da zwischenzeitlich die Umsetzung des Pilotvorhabens nichts mehr entsprechend O-Ton mit dem Modellprojekt 5 der Fußverkehrsstrategie für Berlin zu tun haben, sondern nach dem vollkommen „unausgegorenen“ Konzept einer „Schmidtchen Verkehrswende“ unter dem „Mantel“ Begegnungszone realisiert werden soll!